Art und Umfang der therapeutischen Maßnahmen

Ein vielfältiges und an den Bedürfnissen des Einzelnen orientiertes Angebot an therapeutischen Maßnahmen, bildet die Grundlage für gezielte Hilfs- und Förderprogramme.
Nach Rücksprache mit unseren Bewohner/innen wird entsprechend der Wünsche, Möglichkeiten und Erfordernissen ein Therapieplan entwickelt, und in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben. Der Bewohner/ Die Bewohnerin hat die Möglichkeit innerhalb des Angebotes eine Auswahl zu treffen.

Eine Nicht-Teilnahme ist nur in begründeten Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum möglich. Die generelle Verweigerung aller Maßnahmen wird nicht akzeptiert .

Die Art und der Umfang pflegerischer und therapeutischer Maßnahmen orientieren sich an den geltenden Bedingungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach § 45a SGB XI.

Eine dauerhafte Versorgung im Umfang des Pfleggrades 3 ist aufgrund der Betreuungsausrichtung nicht möglich.