Kontraindikation
Unser Haus ist für Menschen mit der Neigung zur Selbst- bzw. Fremdgefährdung nicht geeignet. Ebenso stark pflegebedürftige und Menschen mit gravierenden hirnorganischen Störungen können nicht aufgenommen werden. Andere, hier nicht aufgezählte Beeinträchtigungen, die eine aktive Teilnahme am Gemeinschaftsleben nicht erlauben sind ebenfalls Ausschlussgründe. Dazu zählen auch:
- erhebliche oder schwere Pflegebedürftigkeit über einen längeren Zeitraum ( Pflegegrad 3 )
- eine generelle Ablehnung aller Förder- und Hilfsangebote
- Kinder und Jugendliche
- akut suizidal gefährdete Menschen
- Menschen, die körperliche Gewalt ausüben
- Menschen, die unter dem Einfluß oder abhängig von illegalen Drogen sind (Kokain, LSD, Heroin, Ectasy, etc.)