Besondere Wohnform der Eingliederungshilfe für suchtkranke Menschen
Leistungsträger
Die Unterbringung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen gemäß des SGB IX. (Eingliederungshilfe) Der Kostenträger für den Fachleistungsanspruch ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland, (LVR) mit Sitz in Köln. Die Kosten für die Miete der überlassenen Räumlichkeiten und die existenzsichernden Leistungen werden, unter Verrechnung eigener Einkünfte, (z.B. Renten) durch den jeweils zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger ergänzt bzw. übernommen.
Dauer des Aufenthaltes
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der individuellen Entwicklung der Bewohner und ist nicht festgelegt. Wir möchten unseren Bewohnern ein Zuhause bieten, in dem sie sich geborgen und sicher fühlen.