Werk- und Arbeitstherapie

Einer alltäglichen sinnvollen Beschäftigung nachzugehen, gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen. Bedeutsam ist hierbei, daß die geleistete Arbeit einen erkennbaren Nutzen haben soll. Genau so wie die berufstätigen Menschen sind unsere Bewohner auf Anerkennung und Unterstützung angewiesen.

Das Gefühl gebraucht zu werden und das Wissen sich sinnvoll einsetzen zu können, ist Ziel der Arbeitstherapie in unserer Einrichtung. Die Bewohner in unserem Haus, sind meist beruflich nicht mehr rehabilitationsfähig. Das Wiedererlernen von früheren oder bekannten Tätigkeiten ist aber eine sinnvolle notwendige Ergänzung für das Alltagsleben in unserer Einrichtung. Es bietet die Chance, verbal- therapeutische Erfahrungen durch praktisches Handeln zu ergänzen, zu prüfen und zu korrigieren oder zu verändern, eigene Kreativität anzuregen sowie verloren geglaubte Fähigkeiten neu zu entdecken. Die Arbeitstherapie führt mit gezielten Aufgaben, für die der Bewohner Verantwortung übernimmt, ihn wieder stärker an die Realität heran. In unserer Einrichtung steht den Bewohnern eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, die internen – oder externen Charakter haben.

So nehmen einige Bewohner aus unserer Einrichtung an externen Arbeitsangeboten, z.b. WFBM
(Werkstatt für behinderte Menschen), teil. ( Über diese Möglichkeit muß auf Grund der speziellen Gesetzeslage im Einzelfall entschieden werden. )
Damit wird den Bewohnern die Möglichkeit einer Resozialisierung geboten.
Ein weiteres Ziel der Werk – und Arbeitstherapie ist es, intern dafür Sorge zu tragen, daß Bewohner
an Arbeiten herangeführt werden, die sie aus ihrem früheren Alltagsleben kennen, um somit eine
Sozialisierung zu fördern.

Auftragsarbeiten, die intern – oder extern in direktem Zusammenhang mit unserer Werk – und
Arbeitstherapie stehen, werden unter Anleitung und Organisation in enger Zusammenarbeit des
therapeutischen Teams mit dem hauswirtschaftlichen – und dem Pflegedienst geplant und durchge –
führt.

Je nach Arbeitsleistung wird zum Ende des Monates ein geringes Entgelt gezahlt.